1. LEISTUNGEN VON NEUDIKIDS
2. BEZAHLUNG
Die Teilnahmegebühr richtet sich nach dem gebuchten Leistungspaket. Die Teilnahmegebühr muss im Voraus überwiesen werden. Der Zahlungstermin wird rechtzeitig per Email mitgeteilt.
3. Teilnahmegebühr und Rückerstattung
Mit der Anmeldung zur Fussballschule wird ein verbindlicher Vertrag abgeschlossen, der zur Zahlung der Teilnahmegebühr verpflichtet. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist ausgeschlossen, unabhängig von der Nichtteilnahme oder einer späteren Absage durch den Teilnehmer.
Im Falle höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die die Durchführung der Veranstaltung verhindern, behält sich die Fussballschule vor, Ersatztermine anzubieten. Eine Erstattung ist auch in diesen Fällen nicht möglich. Bitte prüfen Sie Ihre Anmeldung sorgfältig, da mit deren Abschluss die Teilnahme verbindlich wird.
4. PFLICHTEN DES TEILNEHMERS
Der Teilnehmer wird bei einer Anmeldung automatisch ein Mitglied des FC Oerlikon / Polzei ZH (*Camps). Falls der Teilnehmer keinen weiteren Kurs bucht oder nicht in den Verein direkt integriert wird, verliert er nach mindestens einem Jahr die Vereinsmitgliedschaft.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten. Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Anweisungen, kann ein Ausschluss des Teilnehmers vom Lehrgang erfolgen. In diesem Fall ist der Erziehungsberechtigte verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich vom Lehrgang abzuholen.
Der Erziehungsberechtigte versichert, dass der Teilnehmer kranken- und haftpflichtversichert ist, sportlich voll belastbar und körperlich gesund ist sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Insbesondere teilt er neudikids.ch die Pflicht des Teilnehmers zur Einnahme bestimmter Medikamente sowie relevante Allergien des Teilnehmers mit. Er erklärt weiterhin, dass der Teilnehmer zum Zeitpunkt des Lehrgangs über einen aktuellen Impfschutz gegen Tetanus verfügt.
Bei leichten Verletzungen des Teilnehmers, die während des Lehrgangs auftauchen, erklärt sich der Erziehungsberechtigte damit einverstanden, dass der Teilnehmer von den Betreuern von neudikids.ch versorgt wird.
*Bei den Camps werden Kinder aus Zürich bevorzugt
5. RECHT AM EIGENEN BILD UND WEITERGABE PERSÖNLICHER DATEN
Der Teilnehmer und sein Erziehungsberechtigter willigen ein, dass während des Lehrgangs vom Teilnehmer getätigte Bild- und/oder Videoaufnahmen ohne vollständige Namenszuordnung im Rahmen von Werbe- und anderen PR-Maßnahmen von neudikids.ch veröffentlicht werden dürfen.
Insbesondere fällt hierunter das Einstellen der Bilder auf den Internetpräsenzen von neudikids.ch und der Onlinegalerie Flickr sowie das Einstellen von Lehrgangs-Videos auf dem neudikids.ch-Youtube Channel.
Darüber hinaus erklären sich der Teilnehmer sowie dessen Erziehungsberechtigter damit einverstanden, dass die Kontaktdaten des Teilnehmers für eine Adressenliste verwendet werden und an die anderen Teilnehmer in begründeten Fällen übermittelt werden dürfen.
Die Teilnehmer und Erziehungsberechtigten willigen ein, dass persönliche Daten gespeichert und an Verantwortliche des Vereins weitergegeben werden dürfen. Darunter fallen auch die Daten von Fußballtests, wie z.B. der Schussgeschwindigkeit oder Messungen in Schnelligkeitswettbewerben.
6. HAFTUNG
Die Haftung von neudikids.ch für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung neudikids.ch oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von neudikids.ch beruht, ist dem Grunde und der Höhe nach unbegrenzt.
Für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von neudikids.ch oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von neudikids.ch beruht, haftet neudikids.ch ebenfalls dem Grunde und der Höhe nach unbegrenzt.
Eine Haftung für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von neudikids.ch oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet neudikids.ch nicht, es sei denn es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten ist jedoch höhenmäßig beschränkt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. „Kardinalpflichten“ sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung ich regelmäßig vertrauen darf.
Es wird hiermit nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass neudikids.ch und/oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht für Schäden haften, die nicht von ihnen zu vertreten sind. Dies gilt beispielsweise für Schäden, die aus den bei Einhaltung der allgemeinen sportlichen Regeln vorhersehbaren, Gefahren des Sports resultieren oder die durch Fehlverhalten anderer Teilnehmer verursacht werden, sofern dieses Fehlverhalten nicht auf einer Verletzung der Aufsichtspflicht durch neudikids.ch oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfenvon neudikids.ch beruht.
Die vorliegende Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene und/oder beschädigte Wertgegenstände und Ausrüstungsgegenstände.
Das Unfallrisiko ist in der Grundversicherung der privaten Krankenversicherung eingeschlossen. Die Interessengemeinschaft Zürcher Sport-Ferienlager IGZF und das Sportamt der Stadt Zürich, lehnen jegliche Unfallhaftung ab.
7. AUSFALL VON VERANSTALTUNGEN UND HÖHERE GEWALT
Die Durchführung des Camps setzt voraus, dass ein sportlicher Wettbewerb simuliert werden kann. Dazu ist es zwingende Voraussetzung, dass mindestens 30 Teilnehmer an der Fußballschule teilnehmen. Für den Fall, dass diese Mindestteilnehmerzahl nicht durch Anmeldungen bis spätestens 4 Wochen vor der Fußballschule erreicht wird, findet die Veranstaltung nicht statt. neudikids.ch wird den Teilnehmer unverzüglich über den Camp-Ausfall informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
Höhere Gewalt
Für den Fall, dass das Camp, wesentliche Teile desselben oder einzelne Tage des Camps aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unwetter oder Unbespielbarkeit der Plätze) nicht oder nicht wie vereinbart stattfinden kann, behält sich neudikids.ch vor, die geschuldeten Leistungen durch Alternativleistungen (z.B. Ausweichhalle) zu ersetzen, die für den Teilnehmer zumutbar sind.
Sofern entsprechende Alternativleistungen nicht bzw. nicht ohne wesentlichen Mehrkosten verfügbar sind, kann/können das Camp, wesentliche Teile desselben oder einzelne Tage des Camps abgesagt werden. neudikids.ch wird den Teilnehmer unverzüglich über den entsprechenden Ausfall informieren. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet, wobei die Erstattung pro abgesagtem Camptag 20 CHF brutto beträgt. Eine Erstattung scheidet aus, wenn die Parteien sich auf einen Ausweichtermin verständigen.